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   OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21   

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https://dejure.org/2021,55683
OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,55683)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2021 - 4 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,55683)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 4 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,55683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 FamGKG; § 24 Nr. 2 FamGKG
    Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten; Vergleich in einem Umgangsverfahren; Aufhebung von Kosten gegeneinander; Kosten eines vermeintlich unbrauchbaren Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten Vergleich in einem Umgangsverfahren Aufhebung von Kosten gegeneinander Kosten eines vermeintlich unbrauchbaren Gutachtens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20

    Kostenentscheidung in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Sie erklären bei Abgabe einer solchen Erklärung nach herkömmlichem prozessualen Verständnis vielmehr auch ihre Verpflichtung, die Gerichtskosten in Gestalt der gerichtlichen Gebühren und Auslagen nach Kopfteilen zu übernehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - II-8 WF 45/18 -, FamRZ 2019, 912-913 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 -, FamRZ 2020, 858-859 , beide zitiert nach Juris; für die entsprechende Auslegung einer gerichtlichen Kostenentscheidung siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).

    Bei der gebotenen interessengerechten Gesamtbetrachtung des Vergleiches sind als die aus den in dem Vergleich enthaltenen einzelnen Regelungen verpflichteten Beteiligten indes lediglich die Eltern der Kinder anzusehen (für eine solches Verständnis einer gerichtlichen Kostenaufhebung in einer Kindschaftssache siehe etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Ein grundsätzlich als weiterer Kostenschuldner in Betracht kommender Amtsvormund oder eine gemäß § 161 Abs. 1 FamFG als Beteiligte hinzugezogene Pflegeperson (vgl. zur Kostentragungspflicht des Amtsvormunds siehe etwa BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 251/16 -, FamRZ 2017, 50-53 , zitiert nach Juris) waren im vorliegenden Verfahren nicht vorhanden.
  • OLG Hamm, 08.07.2016 - 6 WF 336/15

    Voraussetzungen der Erhebung der Sachverständigenkosten im Kostenansatz nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Vielmehr haben sich die zu Ziffer 3. und zu Ziffer 4. beteiligten Eltern bei dem Abschluss der Vereinbarung zum Umgang, zur Bearbeitung der auf der Elternebene bestehenden Konflikte und der Entscheidung über die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge sowie das Amtsgericht - Familiengericht - bei seiner Entscheidung über die Billigung des Vergleichs erkennbar an den gutachterlichen Ausführungen der Sachverständigen orientiert, welche von den Eltern der Kinder bis zum Termin vom 13. Juni 2019 nicht in Frage gestellt worden sind (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 6 WF 336/15 , zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18

    Sachverständigenvergütung im Familienverfahren: Maßstab für die Überprüfung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Vielmehr wird vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten des Gutachtens auch der Frage nachzugehen sein, ob und inwieweit die angesetzten Kosten erforderlich und angemessen waren (vgl. dazu etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2017 - 4 W 1/16 -, FamRZ 2018, 380-383 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 WF 58/18 , FamRZ 2018.1359 - 1360; zu den Einzelheiten siehe ausführlich auch Bleutge in BeckOK KostenrechtDörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 33. Edition, Online-Kommentar zu §§ 8, 8 a JVEG Stand: 01.04.2021).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2018 - 8 WF 45/18

    Umfang der Haftung eines Verfahrensbeteiligten im familiengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Sie erklären bei Abgabe einer solchen Erklärung nach herkömmlichem prozessualen Verständnis vielmehr auch ihre Verpflichtung, die Gerichtskosten in Gestalt der gerichtlichen Gebühren und Auslagen nach Kopfteilen zu übernehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - II-8 WF 45/18 -, FamRZ 2019, 912-913 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 -, FamRZ 2020, 858-859 , beide zitiert nach Juris; für die entsprechende Auslegung einer gerichtlichen Kostenentscheidung siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19

    In einem Umgangsverfahren nach § 1684 BGB haftet derjenige Beteiligte, der im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Sie erklären bei Abgabe einer solchen Erklärung nach herkömmlichem prozessualen Verständnis vielmehr auch ihre Verpflichtung, die Gerichtskosten in Gestalt der gerichtlichen Gebühren und Auslagen nach Kopfteilen zu übernehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - II-8 WF 45/18 -, FamRZ 2019, 912-913 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 -, FamRZ 2020, 858-859 , beide zitiert nach Juris; für die entsprechende Auslegung einer gerichtlichen Kostenentscheidung siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2018 - 10 W 83/18

    Vergütung des Sachverständigen bei unterbliebener Gutachtenerstattung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Nicht berücksichtigungsfähig dürften z.B. auch die Kosten für den mit der Beförderung des Gutachtens zum Postamt verbundenen Zeitaufwand sein, welche vielmehr den allgemeinen mit der Stundenpauschals abgegoltenen Bürokosten des Sachverständigen zuzurechnen sein dürften (siehe nur OLG Düsseldorf Beschl. v. 29.5.2018 - 10 W 83/18 , BeckRS 2018, 15378).
  • OLG Braunschweig, 10.04.2017 - 4 W 1/16
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21
    Vielmehr wird vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten des Gutachtens auch der Frage nachzugehen sein, ob und inwieweit die angesetzten Kosten erforderlich und angemessen waren (vgl. dazu etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2017 - 4 W 1/16 -, FamRZ 2018, 380-383 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 WF 58/18 , FamRZ 2018.1359 - 1360; zu den Einzelheiten siehe ausführlich auch Bleutge in BeckOK KostenrechtDörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 33. Edition, Online-Kommentar zu §§ 8, 8 a JVEG Stand: 01.04.2021).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21

    Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO

    Nach der auch vom Bezirksrevisor, in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung findet § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO über § 30 Abs. 1 FamFG auch in den von Amts wegen einzuleitenden Kindschaftssachen uneingeschränkte Anwendung mit der Folge, dass ein vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger dem Gericht rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen hat, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten der Gutachtenerstattung erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehen (so BayObLG FamRZ 1998, 1456; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108 in Bezug auf eine Umgangssache; OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt am Main NZFam 2022, 947; Schneider JVEG, 4. Aufl. 2021, § 8a, Rdnr. 29; BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 25; Prütting/Helms/Hammer/Dürbeck, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 163, Rdnr. 32).
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